Rohrleitungsbau - Apparatebau - Maschinenbau

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Urban, Rohrleitungs-, Apparate- und Maschinenbau GmbH, Forsthausstr. 18, 77866 Rheinau - Rheinbischofsheim
( Stand 09/2015 )
 
 
  1. Allgemeines

    1.1 Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtig und zukünftig von uns abgegebenen Angebote und von uns geschlossenen Verträge gegenüber Unternehmen, juristischer Personen des öffentliche Rechts sowie öffentliches Sondervermögen.

    1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch bei der Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

  2. Angebote und Vertragsabschluss

    2.1 Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande ( Vertragsabschluss ). Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

    2.2 Die von dem Kunden zu erbringende Leistung wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, auftragsbezogene Produktinformation( z.B. Zeichnungen , Abbildungen, Gewichts und Maßangaben) sowie durch unsere schriftlichen, besonderen und allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt . Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen, sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Forschritts oder geänderter behördlicher sowie gesetzlicher Vorgaben behalten wir uns im Rahmen handelsüblichen Toleranzen vor. Jegliche Angaben über unsere Produkte ( insbesondere technische Daten und Maße sind nur annähernd und für uns insoweit unverbindlich. Sie stellen keine garantierte Beschaffenheit dar, es sei denn die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

    2.3 Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich befristet sind.

  3. Preise und Zahlungsmodalitäten

    3.1 Unsere Preise gelten ab Werk einschließlich Verladung, ausschließlich Verpackung, Transportversicherung und Entladung und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

    3.2 Beträgt die Lieferzeit mehr als 3 Monate ab Auftragserteilung und ist kein Festpreis vereinbart, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend zwischenzeitig eingetretener Preiserhöhungen unserer Lieferanten anzugleichen.

    3.3 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart , sind Zahlungen innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto, oder 30 Tage ohne jeden Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt für die Dauer des Verzugs Zinsen in Höhe von 4% p.a. über dem Basiszinssatz des Deutschen Bundesbank zu berechnen.

    3.4 Etwaige Gewährleistungsansprüche geben, auch aus anderen Geschäften, gegen dem Besteller kein Zurückhaltungsrecht. Aufrechnungen mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen. Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet.

  4. Lieferzeiten und Leistungserbringungen

    4.1 Die Lieferzeit wird nach bestem Ermessen nach jeweiligem Stand der Liefermöglichkeiten aufgegeben. Wir übernehmen keine Haftung für Lieferverzögerungen infolge von Ereignissen höherer Gewalt sowie sonstiger Umstände die wir nicht zu vertreten haben, z. B. Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs und Verkehrsstörungen, Streik oder Verzug von Lieferanten. Die Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich.

    4.2 Unsere Leistung ist erbracht, bei Versendung an den Kunden, sobald der Leistungsgegenstand unser Werk verlässt, bei Abholung durch den Kunden, sobald wir unserm Kunden unsere Versandbereitschaft mitgeteilt haben.

    4.3 Die Gefahr geht auf unsern Kunden über, sobald das Produkt unser Werk verlassen hat.

    4.4 Verzögert sich oder unterbleibt der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen die der Kunde nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auch an den Kunden über sobald wir ihm die Versandbereitschaft angezeigt haben.

  5. Eigentumsvorbehalt

    5.1 Der von uns gelieferte Leistungsgegenstand bleibt bis zu vollständigen Bezahlung aller im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund unser Eigentum.

    5.2 Wird der Leistungsgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verarbeitet oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Leistungsgegenstandes.

    5.3 Sämtliche Ansprüche aus einer Versicherung des Leistungsgegenstandes gehen jetzt an uns ab. Die Abtretung wird hiermit angenommen.

  6. Sachmängelhaftung und Untersuchungspflicht

    6.1 Der Kunde hat Sachmängel der Produkte unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach der Eingang/Übergabe schriftlich anzuzeigen. Das gleiche gilt für Sachmängel, die bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren, nach deren Entdeckung. Mangels Anzeige gilt das Produkt nach Ablauf dieser Frist als genehmigt.

    6.2 Transportschäden sind ebenso unverzüglich anzuzeigen, spätere Reklamationen werden nicht angenommen.

    6.3 Die Mängelansprüche beschränken sich zunächst auf Nacherfüllung unserer Wahl, das heißt Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung.

    6.4 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt die Gegenleistung zu mindern.

    6.5 Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist die Mängelhaftung ausgeschlossen.

    6.6 Unsere Haftung ist ausgeschlossen:

    • wenn Produkte von Kunden oder Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt werden.
    • bei natürlichem Verschleiß
    • bei nicht ordnungsgemäßer Wartung
    • bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
    • bei Schäden und der daraus entstehenden Folgen die durch Reparatur oder sonstiger Arbeiten Dritterentstehen, die nicht ausdrücklich von uns genehmigt wurden.

  7. Haftungsbeschränkungen

    7.1 Für eine von uns zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Soweit uns weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, haften wir nur für den typischerweise eintretenden vorhandenen Schaden.

    7.2 Für alle übrigen Pflichtverletzungen haften wir nur, wenn der Schaden durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

    7.3 Unberührt bleibt auch die Haftung nach Produkthaftungsgesetz.

    7.4 Im übrigen sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungsansprüchen gegen uns ausgeschlossen.

  8. Sonstiges

    8.1 Sollten eine oder mehrer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

    8.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Hautsitz des Kunden zu klagen. Die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


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